Mit dem Thema Kinderrechte in der Medizin startete die erfolgreiche BZ-Podiumsreihe Kinderheilkunde im Dialog ins neuen Jahr. Die UN-Kinderrechtekonvention fixiert die ‚Berücksichtigung der Meinung des Kindes‘ als Recht, auch die des kranken Kindes. Dies beinhaltet auch umfassende Information, Aufklärung und Beteiligung an Entscheidungsprozessen hinsichtlich Diagnostik und Therapie – allgemein eine wesentliche Grundlage moderner Medizin.

Wie kann nun dieses Recht des kindlichen Patienten auf Information, Aufklärung und Beteiligung in der Praxis angemessen umgesetzt werden? Wie gelingt kindgerechte Kommunikation in der medizinischen Versorgung des Kindes, so dass kindliche Belange ernstgenommen werden, gleichzeitig Verantwortung für das Bestmögliche im Interesse des Kindes wahrgenommen werden kann?

Typische Konflikte und Lösungsansätze wurden mit Experten und Expertinnen aus Medizin, Medizinethik und Psychologie aus unterschiedlichen Perspektiven rege diskutiert. Badische Zeitung, 27.01.2018